Schulordnung

 

Wir alle möchten in unserer Schule

- uns wohlfühlen

- frei unsere Meinung sagen können

- lehren und lernen

- Hilfe bekommen, wenn wir sie brauchen

Die Schulordnung soll eine Basis für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben sein.

Um diese Ziele zu erreichen, müssen wir uns Regeln für unser Zusammenleben und Zusammenarbeiten geben.

Unsere Schulordnung ist in fünf Bereiche gegliedert:

I. Verhalten untereinander

II. Verhalten im Unterricht

III. Verhalten in den Pausen

IV. Verhalten im Haus und auf dem Grundstück

V. Verhalten in der Mensa

I. Verhalten untereinander

Wir wollen alle höflich und rücksichtsvoll miteinander umgehen. Wir sind gemeinsam verantwortlich für ein gutes Schulleben. Dazu gehört, dass wir mit allen Gegenständen und Einrichtungen sorgsam umgehen.

- Wir achten das Eigentum anderer.

- Wir lösen Konflikte gewaltfrei.

- Beschimpfungen, Bedrohungen, vor allem aber die Anwendung von Gewalt in jeder Form (körperlicher Art wie: Schlagen, Treten, Schubsen, Spucken usw., ebenso wie verbale Gewalt wie Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen) gehören nicht an unsere Schule. Wenn du eine Gewaltsituation siehst, bist du dazu verpflichtet einzugreifen, ohne dich selbst zu gefährden (z.B. Hilfe holen).

1. Alle gefährlichen Verhaltensweisen, Spiele und Gegenstände sind nicht erlaubt. Darunter fallen auch: Feuerwerkskörper, Feuerzeug, Laserpointer, Schneebälle usw.

2. Zigaretten, Alkohol und andere Drogen sind verboten.

3. Handys müssen vor Betreten des Schulgeländes ausgeschaltet und nicht sichtbar aufbewahrt werden. Diese Regelung gilt auch in den Pausen.

4. Andere elektronische Geräte dürfen nur in der Mittagspause verwendet werden, über ihren Einsatz zu Unterrichtszwecken entscheidet die Lehrkraft.

 

II. Verhalten im Unterricht

1. Der Unterricht beginnt und schließt pünktlich. Der Unterricht wird vom Lehrer bzw. von der Lehrerin beendet.

2. Ist ein Lehrer oder eine Lehrerin fünf Minuten nach Beginn des Unterrichts noch nicht im Unterrichtsraum, meldet dies ein Schüler oder eine Schülerin bei der Schulleitung oder im Sekretariat.

3. Der Unterricht ist Arbeitszeit und kann nur dann erfolgreich sein, wenn Störungen vermieden werden. Dazu gehört es, Mäntel, Jacken, Mützen und Handschuhe abzulegen.

4. Im Unterricht hören alle Beteiligten aufeinander und helfen sich gegenseitig in angemessener Form.

5. Schülerinnen und Schüler, die ihren Test, ihre Klassenarbeit vorzeitig beendet haben, bleiben im Klassenraum und beschäftigen sich still.

 

III. Verhalten in den Pausen

1. Den Anordnungen der Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrer ist Folge zu leisten.

2. Alle Unterrichtsräume werden nach Beendigung des Unterrichts verlassen.

3. Die Unterrichtsräume sind in den Pausen zu verlassen und werden in der Regel verschlossen. Die Unterrichtsräume und die Flure werden nicht als Zonen für Bewegungsspiele genutzt.

4. Eine Regenpause wird angesagt.

Als Aufenthaltsbereiche stehen zur Verfügung:

Glashalle, Mensa, Foyer Ganztagsbereich, Eingänge des Verwaltungsgebäudes

5. Die Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulgelände - auch in der Mittagsfreizeit und in Freistunden - nicht verlassen.

Es gelten folgende Ausnahmen:

a) Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen des Unterrichts mit bestimmten Arbeitsaufträgen weggeschickt.

b) Auf schriftlichen Antrag - mit Begründung - der Erziehungsberechtigten kann der Klassenlehrer das Verlassen der Schule während der Mittagsfreizeit bzw. Freistunden gestatten.

 

IV. Verhalten im Haus und auf dem Grundstück

1. Vor Unterrichtsbeginn können sich die Schülerinnen und Schüler im Haupteingang des Verwaltungsgebäudes, in der Glashalle und auf dem Schulhof aufhalten.

Die Unterrichtsräume und oberen Stockwerke werden ohne Aufsicht nicht betreten.

2. Das Schulgelände ist auch in den Pausen nicht zu verlassen.

3. In den Toilettenräumen hat sich niemand unnötig aufzuhalten.

4. Fahrräder werden auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt.

5. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Es soll jeder bereit sein, die Abfälle eines Anderen aufzuheben.

6. Wer vorsätzlich Schaden anrichtet, muss dafür aufkommen.

7. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Rauchen und Alkoholgenuss grundsätzlich verboten. Schülerinnen und Schüler, die sich in Gesellschaft mit rauchenden SchülerInnen befinden, werden ebenfalls mit entsprechenden erzieherischen Maßnahmen rechnen müssen.

 

V. Verhalten in der Mensa

Es gilt die Mensaordnung, die in der Mensa aushängt.

Die Schulordnung gilt auch auf Unterrichtsgängen und Klassenfahrten. 

Verstöße gegen die Schulordnung werden im Rahmen des Erlasses über pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen sanktioniert. 

Die Schulordnung ist im Mai 2009 in Kraft getreten.

Kassel im Mai 2009